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Materialrabatt:
1. Tag x 1
2. Tag x 1,5
4. Tag x 2,5
1 Woche x 3
1 Monat x 10
Technikerpauschalen: . Tagespauschalen:
Techniker Euro 30.- / Std . 8 Std - Euro 205.-
Helfer Euro 18.- / Std . 8 Std - Euro 130.-

Transportkosten:
  einfach: nur Liefern doppelt: wieder Abholen
Umkreis 30 km
(Kirchdorf, Steyr, Linz, Wels,)
Euro 39.- Euro 78.-
Umkreis 50 km
(Rohrbach, Amstetten, Ried, Freistadt, Vöcklabruck, Ebensee,)
Euro 59.- Euro 118.-
ab 50 km Euro 0,60.- / km

Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Die angegebenen Mietpreise verstehen sich pro Tag bzw. pro Veranstaltung und enthalten keine Mwst.
2. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag .
3. Bei nicht termingerechter Rückgabe wird pro Tag der normale Tagessatz verrechnet.
4. Bei Mietverlängerung hat der Mieter unbedingt das Einverständnis des Vermieters einzuholen.
5. Der Mietpreis ist zahlbar bei Abholung
6. Die Haftung für Transportschäden, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung trägt der Mieter.
7. Die Geräte werden in einwandfreiem Zustand übernommen. Bei technischem Gebrechen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die aus diesem Grund entstehenden Schäden.
8. Der Vermieter ist umgehend über auftretende Mängel zu informieren. Reklamationen bei Rückgabe befreien nicht vom vereinbarten Mietpreis.
9. Reparaturen dürfen nur durch die Firma Skyline durchgeführt werden.
10. Es dürfen keinerlei Veränderungen an den Geräten vorgenommen werden.
11. Es ist dem Mieter nicht gestattet, eigenmächtig Stecker oder Anschlüsse an den Kabeln abzumontieren bzw. zu verändern.
12. Die Geräte dürfen nicht geöffnet werden.
13. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden Dritter .z.B. Gehörschäden, usw.
14. Die Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden, wenn zu große Temperaturunterschiede herrschen. Geräte erst aufwärmen lassen. Die Geräte sind vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen und dürfen im feuchten Zustand nicht in Betrieb genommen werden. Durch Kondenzwasserbildung kann die Funktion beeinträchtigt werden. Geräte nicht länger als notwendig in Betrieb nehmen.
15. Erschütterungsempfindliche Geräte, sowie Lampen, dürfen im warmen Zustand weder abgebaut noch transportiert werden.
16. Der Mietabschluß zwischen Vermieter und Mieter ist ausdrücklich nur auf Geräte bezogen.
17. Für erforderliche Genehmigungen und urheberrechtliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
18. Der Mieter ist nicht berechtigt, Geräte an Dritte weiter zu vermieten.
19. Alle Angebote und Preise gelten als freibleibend.
20. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neuhofen / Krems.


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